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InTeam 5 - Zeitung der Rosa Antifa Wien

Gegen die Kriminalisierung antifaschistischer Notwehr

Der Stein des Anstoßes

Am Freitag, dem 13. März 1998 fand in Ingolstadt/Bayern ein Prozeß gegen den Antifaschisten Hans-Georg E. statt. Der Staatsanwalt Fahrig erhob gegen den Behindertenpfleger Anklage wegen schweren Landfriedensbruches und gefährlicher Körperverletzung. Was da so schwerwiegend klingt, war tatsächlich ein Steinwurf in Richtung mehrerer Neonazis, wobei der Polizist Thomas Zäpfel versehentlich am linken Fuß getroffen wurde. Er verspürte nach eigenen Aussagen einen starken Schmerz im großen Zeh. Das war angeblich so schlimm, daß er den Zehennagel ziehen mußte, und seitdem hat er nach längerem Fußmärschen manchmal leichte Beschwerden (na so ein Wunder). Er war so schwer verletzt, daß der Amtsarzt nichts dergleichen feststellen konnte, und kein Krankenstand verordnet wurde, außerdem war er fit genug, um dem "Attentäter" nachzustellen. Soviel dazu.

Die Vorgeschichte begann am 2. November 1997 in Kösching nahe Ingolstadt. Nachdem durch die lokale Presse bekannt geworden war, daß der Verein "Nation Europafreunde" eine "Großkundgebung des demokratischen Patriotismus" abhalten wollte, setzte die Gegenmobilisierung ein. Nicht ohne Grund, denn die Teilnehmer dieses Treffens klingen wie das Who??s who des europäischen Rechtsextremismus: Die Deutsche Liga für Volk und Heimat, der Vlaams Blok, die Front National, der ehemalige Vorsitzende der Republikaner Franz Schönhuber u.a.

Schon Tags zuvor waren einige Antifas vor Ort, unter anderem E. Dort wurden sie sehr schnell von Neonazis, die als Saalschutz fungierten, verfolgt, und letztlich angegriffen, wobei E. zu Boden gerissen und so stark getreten wurde, daß er Prellungen am Oberschenkel erlitt.

Am nächsten Tag nahm er an der Gegenkundgebung teil, wobei es mehrmals zu gewalttätigen Provokationen von Rechtsextremen kam. Dabei wurde einer Demonstrantin sogar das Nasenbein gebrochen. Dies alles unter den Augen der Polizei, die den Faschos immer wieder den Zugang zur Kundgebung gewährte. Erst nach heftigen Interventionen und nach Stunden leitete die Polizei mehr halbherzig die Nazis an der Versammlung vorbei. Als wieder vier in Schwarz gekleidete Nazis ziemlich entschlossen auf die Demo zuschritten, wurde es E. zuviel, und er schleuderte einen Stein in Richtung Gegner, allerdings mehr zur Abschreckung, wobei er nicht der einzige war, der die Nazis unter Beschuß nahm. Nach eigenen Aussagen übersah er dabei den Polizisten Zäpfel, der an oben genannter Körperstelle getroffen wurde. E. tat in dieser Situation das einzig Richtige, zog sich den Pullover aus und verschwand anschließend in der Menge. Allerdings wurde er von einem anderen Beamten beobachtet, und der ach so schwer verletzte Zäpfel nahm tapfer die Verfolgung des hinkenden Hans-Georg auf. Er konnte ihn auch ergreifen, aber durch eine geschickte Aushebelung konnte E. befreit werden. Erst später wurde er gestellt. Nicht nur er, sondern auch ein völlig dichter Saufpunk, der bei den Bullen recht gesprächig war, und E. schwer belastete . Das Interessante an den Aussagen des Punks war, daß diese sehr detailliert waren, und von ein paar Slangausdrücken abgesehen klang das Ganze wie ein Polizeibericht.

Die Verhandlung

Wir steigen nun in den Prozeß ein. E. wurde vom Richter gefragt, ob er bei den Neonazis Waffen erkennen konnte. Als dieser verneinte, wurde die Sache behandelt, als ob es sich nicht um präventive Notwehr gehandelt hätte, und das obwohl ein Polizist nachher behauptete, bei einem der Faschos sei später ein langes Messer vorgfunden worden. Anschließend schaltete sich der Staatsanwalt ein, der von Anfang an offene Feindseligkeiten gegen E. hegte. So fragte er ihn, ob er das Steinewerfen übe, und schließlich sei E. ja ein Berufsdemonstrant, gegen den schon mehrere Verfahren gelaufen sind. Was er dabei verschweigen wollte, war die Tatsache, daß es sich dabei um Nichtigkeiten handelte, von denen eine unter das Jugendstrafrecht fiel.

Schließlich hielt er sein Schlußplädoyer, indem Aussagen wie "Weil nicht mehr Polizeikräfte vor Ort waren und nicht gefilmt wurde, kam es zu dieser Straftat". Weitere Schmankerl sind: "Nur unter dem Druck der U-Haft gab er zu, den Stein geworfen zu haben." oder "Die Polizei muß den Kopf hinhalten, wenn Chaoten wie der Angeklagte an Demonstrationen teilnehmen.". Angesichts einer "mangelhaften Sozialisierungsfähigkeit" habe er sich gezwungen gesehen, wegen schweren Landfriedensbruches und gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung zu fordern. Einige Fäuste ballten sich dabei im ZuschauerInnenraum und manch schwarzer Gedanke raste durch unsere Köpfe.

Schließlich fällte der Richter das Urteil: 9 Monate auf Bewährung, die für 3 Jahre aufrecht bleibt. Ferner hat E. eine Summe von 1.000 DM an ai Ingolstadt zu entrichten. Obwohl auch das ein hartes Urteil war, setzte allgemeine Erleichterung ein.

Bedeutung des Urteils

Was bleibt, sind verschiedene Eindrücke von der Umgangsweise der deutschen Justiz und der Exekutive im Umgang mit Antifas. Einerseits war da der Staatsanwalt, dessen Aussagen für sich genommen die eines Faschisten sind, denn er forderte unverhohlen einen starken Staat vor allem gegen Linke. Auffällig war auch daß er die ganze Zeit die Neonazis als "angebliche Rechte" bezeichnet hatte. Andererseits, und das blieb in diesem Artikel bisher unerwähnt, versuchte der Staat an E. eine neue Vorgangsweise an mißliebigen Linken: E. wurde nach seiner Festnahme ein beschleunigtes Verfahren, kombiniert mit Hauptverhandlungshaft aufgezwungen. E. hatte das Glück, das sein Anwalt gerade Zeit hatte, und zur Verhandlung erscheinen konnte. Ferner mußte er noch fast 2 Wochen wegen "Verdunkelungsgefahr in U-Haft einsitzen.Weiters bedeutet das Urteil für E., das seine Fähigkeit, an politischen Aktionen teilzunehmen, stark eingeschränkt ist, da mensch dabei immer wieder Gefahr läuft, etwas "illegales" zu tun. Dies könnte für Menschen wie ihn den sofortigen Haftantritt bedeuten.

Meine Kritik richtet sich nun an verschiedene Antifagruppen, die vor allem in der BRD bei aller Gefahr ihren Schwerpunkt zu sehr auf Neonazis legen, und dabei übersehen, daß sich der Staat mehr und mehr in das verwandelt, was sie eigentlich zu bekämpfen vorgeben.

{simon pils}

Das "Beschleunigte Verfahren":

Dies ist ein weiteres Gustostückerl politischer Justiz in der BRD. Das kann eineN betreffen, wenn er/sie über 21 Jahre alt ist, und als deutscheR StaatsangehörigeR wegen eines Tatvorwurfes festgenommen wird. Ist eine Haftstrafe von höchstens einem Jahr zu erwarten, kann die Staatsanwaltschaft eine 1-wöchige Hauptverhandlungshaft beantragen, und innerhalb dieser Zeitspanne soll das Urteil fallen. Vorraussetzung dafür ist eine "klare Beweislage", was ein reichlich verwässerter Begriff ist. Wenn mensch das Pech hat, in dieser Zeit keine Verteidigung zu bekommen, hat mensch Pech gehabt, denn eine Pflichtverteidigung ist nicht vorgesehen, wenn die Haftstrafe weniger als sechs Monate betragen könnte.

Dieses Schnellverfahren ist eine geeignete Waffe gegen unliebsame politische GegnerInnen, da die Gefahr einer Aburteilung nach Festnahmen so hoch ist, daß viele Menschen davon abgeschreckt werden könnten, die bei politischen Aktionen oft notwendige Initiative zu ergreifen. Es wurde in letzter Zeit auch schon öfter angewendet, bei E. zum Beispiel, oder auch bei zwei Personen während des letzten CASTOR-Transportes nach Ahaus.

P.S.: Wie schon erwähnt, muß E. eine Strafe von 1.000.- DM entrichten. Für einen Behindertenhelfer, der in prekären Arbeitsverhältnissen sehr wenig verdient, sind die monatlichen Raten von 100.- DM eine schwere Belastung. Darum ersuchen wir Euch um Eure Solidarität, und um die Überweisung von Beträgen, die für Euch erträglich sind, auf folgendes Konto: Rote Hilfe e.V., Konto-Nr. 220 16 803, Postbank München, BLZ 700 100 80. Stichwort "Hans-Georg".

Unser Zusammenhalt ist mehr denn je gefordert!