§248

Inhalt

Bisher erschienene Ausgaben des §248

Was ist der §248?

Das österreichische Strafgesetzbuch sagt dazu:

§ 248 StGB: (1) Wer auf eine Art, daß die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger Weise die Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft oder verächtlich macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

§248 ist aber gerade deswegen auch eine regelmässig erscheinde Demozeitung, ein Projekt getragen von verschiedenen politischen Organisationen. Allwöchentlich zur Donnerstagsdemo gibt es eine neue Ausgabe, die verteilt und nun auch ins Internet gestellt wird.

  Die HerausgeberInnen